Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung neuer IT-Trends wie Cloud Computing, mobiles Arbeiten und Künstliche Intelligenz - 1.11.2024
Guidelines zur Erstellung einer IT-Rahmenvereinbarung unter Berücksichtigung aktueller Softwaretrends - 30.7.2023
Betriebsvereinbarung zum Einsatz einer Trainingssoftware zum Thema Computersicherheit - 1.3.2022
Kurzfassung unter Berücksichtigung neuer IT-Trends wie Cloud Computing und mobiles Arbeiten - 10.6.2017
Neuere Rahmenvereinbarung zum EDV-Einsatz in einem Unternehmen der IT-Branche. - 25.2.2010
Vereinbarung für die deutschen Unternehmen
eines multimationalen Konzerns mit Sitz in den USA. Das örtliche
Management hat wenig Einfluss auf den Betrieb des Systems, der nach engen
Vorgaben der Konzernzentrale erfolgt. Daher fällt
die Regelung sehr knapp aus. - 1.11.2006
Das hier in einer Betriebsvereinbarung geregelte System zeichnet alle Aktionen des
Benutzers mit einem Anwendungsprogramm zwecks späterer Analyse auf und ist daher hochgradig überwachungsgeeignet.
Der Kern der Regelung besteht in der Freiwilligkeit der Teilnahme an den Tests und der strikten Zweckbindung an die Verbesserung der Softwarequalität. - 1.11.2006
Regelung des Einsatzes der ERP-Software proAlpha, einem alternativ zu SAP ausgewählten System, das die gesamte Palette der administrativen, logistischen und personalwirtschaftlichen Anwendungen abdeckt. - 20.10.2006
Beschreibung des Leistungsumfangs einzelner Module der proAlpha-Software. Anlage zu einer Betriebsvereinbarung. - 19.10.2006
Unser Regelungsvorschlag behandelt die für Mitarbeiter wichtigen Themen Arbeitsplatzwandel, Lernen und Qualifizierung, Flexiblitätsförderung, Führungsmethoden und das Ziel der lebenslangen Beschäftigbarkeit - 1.3.2004
Übersicht über SAP-Rahmenregelungen bzw. Vereinbarungen zum kompletten SAP-System. - 1.1.2004
Wie in den anderen Dokumenten werden wiederum Leitlinien für den Einsatz computerunterstützter Arbeitssysteme formuliert. Die Regelung umfaßt auch die Problematik des Internet-Zugangs und die unternehmensinternen Kommunikationssysteme. Der bürokratische Verwaltungsaufwand ist auf nahezu Null reduziert. - 1.2.1999
Rahmenvereinbarung, bei der nur die Grundsätze zu formuliert werden, nach denen sich der Computereinsatz zu richten hat. Die Einhaltung dieser Grundsätze ist dann bei jedem neuen System zu prüfen. Abweichungen sind regelungspflichtig. - 1.5.1998
Eine kommentierte Vereinbarung für ein mittelständisches Unternehmen, in der Grundsätze für den Einsatz von IuK-Anwendungssystemen und Verfahrensregeln für die weitere Beteiligung des Betriebsrats formuliert werden. Für den Betriebsrat wird ein Initiativrecht vereinbart, das seine Beteiligung bei Veränderungen, Weiterentwicklungen und Differenzen um die Anwendung der Vereinbarung sicherstellt. - 1.7.1996